Beitragsordnung des FHEM e.V.

Gültig ab 01.01.2018 bis 31.12.2019:

 

Der Jahresbeitrag für Mitglieder (sowohl für aktive Mitglieder als auch für Fördermitglieder) beträgt im Jahr 60 EUR.

Der Jahresbeitrag ist bis spätestens zum 15. Februar eines jeden Jahres zur Zahlung fällig und auch im Falle des Erwerbs oder der Beendigung der Mitgliedschaft während des laufenden Kalenderjahres stets in voller Höhe zu entrichten.

Das Mitglied hat Auslagen und Nebenkosten des Vereins für Mahnungen und Stornos zu tragen; je Mahnung und Storno 7,50 EUR.





Gültig ab 01.01.2020:

 

Der Jahresbeitrag für Mitglieder (sowohl für aktive Mitglieder als auch für Fördermitglieder) beträgt im Jahr 20 EUR.

Der Jahresbeitrag ist bis spätestens zum 15. Februar eines jeden Jahres zur Zahlung fällig und auch im Falle des Erwerbs oder der Beendigung der Mitgliedschaft während des laufenden Kalenderjahres stets in voller Höhe zu entrichten.

Das Mitglied hat Auslagen und Nebenkosten des Vereins für Mahnungen und Stornos zu tragen; je Mahnung und Storno 7,50 EUR.

 

Gültig ab 01.01.2021:

 

Der Jahresbeitrag für Mitglieder (sowohl für aktive Mitglieder als auch für Fördermitglieder) beträgt im Jahr 5 EUR.